Ausbau der Oststrecke
Schiffe zum Greifen nah: An der Oststrecke rücken die Ufer des NOK dicht zusammen.
Quelle: WSA Kiel-Holtenau
Der bis 1895 erbaute Nord-Ostsee-Kanal (NOK ) wurde erstmals 1907 bis 1914 den gewachsenen Anforderungen und Abmessungen der Schifffahrt angepasst. Die Zunahme des Schiffsverkehrs und die wachsenden Schiffsgrößen führten zu höheren Beanspruchungen der Kanalböschungen. Daher wurde von 1965 bis 2001 ein umfangreiches Anpassungs- und Sicherungsprogramm durchgeführt: Die Weststrecke von Brunsbüttel bis zur Weiche Königsförde wurde auf eine Sohlbreite von 90 m erweitert. Von der Weiche Königsförde bis zum Binnenhafen Kiel-Holtenau (NOK-km 80-96) wurde aufgrund der ausreichenden Standsicherheit der Böschungen auf eine Querschnittsvergrößerung verzichtet. Dieser Abschnitt, noch heute mit den Abmessungen von 1914, hat sich für den Schiffsverkehr zu einem Flaschenhals entwickelt.
Beschreibung des Projekts
Nach gründlichen Voruntersuchungen wurde eine Ausbau-Lösung gefunden, mit der ein größtmöglicher Nutzen für die Schifffahrt erzielt und Eingriffe in Natur und Landschaft minimiert werden. Vorgesehen sind die Verbreiterung des Kanals im Bereich dieser Oststrecke und die Abflachung der engen Kurven. Konkret heißt das, auf ca. 11 km wird die Kanalböschung ausgebaut und im Bereich der Oststrecke wird der Nord-Ostsee-Kanal auf eine Mindestsohlbreite von 70 m erweitert. Eine Anpassung der Wassertiefe soll zunächst nicht vorgenommen werden. Allerdings wird eine solche Vertiefung derzeit geprüft (siehe Vertiefung NOK).
Die Grafik zeigt die geplanten Ausbau-Abschnitte der NOK-Oststrecke.
Quelle: WSA Kiel-Holtenau
Daten und Dokumente
Bei den Planungen für den Ausbau der Oststrecke des NOK fallen viele Daten und digitale Dokumente an. Diese Informationen veröffentlichen wir einheitlich nach den Regeln des Informationsfreiheitsgesetzes auf unserem "Portal NOK".
Informationen zur Planfeststellung
Für die Genehmigung des Vorhabens war die Planfeststellungsbehörde der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt zuständig. Die Planfeststellungsbehörde informiert auf ihren Internetseiten über das Verfahren.