Meldung
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19.05.2020 10:00 Uhr
Am Freitag, den 24.04.2020 wurde die "Landesverordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung" in Schleswig-Holstein veröffentlicht.
Seit dem 29.04. müssen Nutzer aller Kanalfähren des NOK bis auf Weiteres (außerhalb geschlossener KfZ) gemäß Verordnung eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und einen Sicherheitsabstand von mind. 1,5m einhalten (Ausnahmen: siehe Verordnung).
Damit Nutzer der Personenfähre in Kiel, zwischen Wik und Holtenau, einen Mindestabstand von mind. 1,5m einhalten können, werden derzeit nur maximal 10 Personen zeitgleich befördert.